Der Cali Club im Rhein-Main Gebiet

Daten, Fakten, Info's und unsere Regeln


Club Gründung:
  • August 2003 mit 4 Mitgliedern und 4 Calibras


  • Heutiger Stand (Feb 2020):
  • 18 Mitglieder und 10 Calibras.

  • Unseres ältestes Mitglied ist
  • 62 Jahre
  • und das jüngste 22 Jahre alt

  • Durchschnittsalter: 41,6 Jahre

  • 9 weibliche
  • 9 männliche

  • ältester Cali: EZ 1992 - Jüngster Cali: EZ 02.12.97


  • Im Club vertretene Motoren:

  • 5 mal 2.0 8V (115PS)
  • 4 mal 2.0 16V ECO (136PS)
  • 0 mal 2.0 16V (150PS)
  • 1 mal 2.5 V6 (170PS)
  • 0 mal 2.0 16V Turbo (204PS)


  • Die Cali's

    Die Cali's

    Die Cali's

    Die Cali's

    Club-Regeln(beschlossen: 7.12.04, ergänzt: 16.01.2011, letzmalig ergänzt: 01.01.2016):


  • 1. Der Name des Clubs ist Flying Calibras Mainz. Gegründet im August 2003. Sinn und Zweck des Clubs ist das Interesse am Opel Calibra generell sowie Gedanken- und Erfahrungsaustausch, Geselligkeit und gemeinsame Unternehmungen und Unterstützung.

  • 1.1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro monatlich für Einzelpersonen. Für Familien, Paare und Lebensgefährten besteht ein Familienbeitrag von 7,50 Euro monatlich. Kindermitgliedschaften sind gratis bis zu Beginn des 18.Lebensjahres. Ab dann geht die Kindermitgliedschaft nahtlos in eine normale Mitgliedschaft (ohne Probezeit) über. Die Zahlungsweise erfolgt in bar und monatlich.

    1.2 Bei Zahlungsverzug wird bereits ab dem ersten Monat wie folgt verfahren:
    Das Mitglied ist verpflichtet, sich unverzüglich mit den Kassenwarten zur Klärung in Verbindung zu setzen.
    Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet seinem Monatsbeitrag zu jeder Sitzung zu begleichen. Falls dies nicht möglich muss das Mitglied Kontakt mit einem der beiden Kassenwarten aufnehmen um offen Beiträge schnellstens bis zur nächsten Sitzung zu begleichen.

    1.3 Falls das Mitglied seiner Beitragszahlung nicht nachkommt, bertreibt der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds.

  • 2. Sitzungen sind generell einmal monatlich im Clublokal. Unternehmungen, Veranstaltungen und Sonstiges werden dort besprochen, abgestimmt und beschlossen. Datum und Uhrzeiten werden an den Sitzungen vereinbart. Die Termine werden auch auf unserer Homepage im Internet (www.Flyings.de) veröffentlicht, wie auch im Forum das als einzige verbindliche Informationsplattform dient.

    2.1 Das Forum dient als einzige gültige Anmelde und Bestellmöglichkeit neben den Sitzungen. Bei nicht Anmeldung und Bestellung bis zum Anmeldeschluss keine Teilnahme / Bestellung möglich.

    2.2 Alle Mitglieder, die an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen wollen, haben dann die anfallenden Kosten zu entrichten. Bei einer Absage nach dem Anmeldeschluss können trotzdem vorher Vereinbarte Kosten anfallen. Kosten werden auf Sitzungen mitgeteilt.

  • 3. Der Club wird geleitet von den Vorstandsmitgliedern, die von den Mitgliedern jeweils am Jahresanfang gewählt werden.

    3.1 Bei der Vorstandssitzung erhält jedes anwesende Vorstandsmitglied 15 Euro Aufwandsentschädigung.

    3.2 Für die anstehenden jährlichen Kassenprüfungen werden zwei Revisoren gewählt.

    4. Bei speziellen Anlässen (Feste, Veranstaltungen) können Clubmitglieder planerisch und gestalterisch sich anbieten und mitwirken.

    4.1 Alle Abstimmungen erfolgen über Mehrheitsbeschluss unter den anwesenden Mitgliedern. Bei Abwesenheit eines Clubmitgliedes bleibt der Beschluss gültig.

  • 5. Jedes Neumitglied befindet sich in einer 12 Monatigen Probezeit die sich aus 6 Monaten Grundprobezeit und 6 Monaten Vorstandsprobezeit zusammensetzt.

    5.1 Nach der Grundprobezeit wird von allen anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern in einer Geheimwahl an der Sitzung über den Anwärter abgestimmt.

    5.2 Die Vorstandsprobezeit folgt direkt nach der Grundprobezeit. Das Wahlergebnis des amtierenden Vorstands wird den Mitgliedern und den Anwärter an der Sitzung mitgeteilt.

    5.3 Mitglieder die sich in der Grundprobezeit befinden dürfen nicht abstimmen.

    5.4 Familienmtglieder im Alter von 16 und 17 Jahren sind Wahlberechtigt wenn folgende Voraussetzung gegeben ist:
    Eltern oder Partner haben die Grundprobezeit beendet.

  • 6. Das Clublogo darf nur nach Zustimmung des Vorstandes zu eigenen Zwecken verwendet werden.

    6.1 Jedes Clubmitglied kann einen Frontscheibenaufkleber "Flying Calibras Mainz" und einen Clubausweis nach seiner Grundprobezeit beantragen.

    6.2 Der Club behält jedoch das Bestimmungsrecht über den Schriftzug, Ausweis und Logo.

    6.3 Bei Verstößen gem. Punkt 6 und 7 sowie bei Austritt muss der Schriftzug umgehend entfernt bzw. der Ausweis zurückgegeben werden.

  • 7. Keine Aufnahme in den Club sowie ein möglicher Clubausschluss droht bei:
    Verunglimpfung anderer Clubmitglieder sowie mehrmonatigem Baitragsrückstand/Zahlungsverzug gem. Punkt 2.

    7.1 Alkohol und Rauschmittel am Steuer wird so gehandhabt wie es der Gesetzgeber regelt.

    7.2 Während der Ausfahrten und sonstigen Clubaktivitäten ist die Fahrweise der Kolonne anzupassen so wie die STVO einzuhalten.

    7.3 Jedes Clubmitglied kann ein Ausschlussverfahren bei Missachtung der Clubsatzung beantragen.

    7.4 Fahrzeuge anderer Opeltypen oder anderer Fahrzeugmarken, auch von Clubmitgliedern, müssen am Ende der Kolonne platziert sein. Dies gilt auch für das aufstellen der Fahrzeuge beim Parken.

    7.5 Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist, sowie dass das Fahrzeug verkehrssicher ist nach den Vorgaben der STVZO und STVO.

    7.6 Alle Mitglieder, die an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen wollen, haben dann die anfallenden Kosten rechtzeitig zu entrichten.

  • 8. Nicht-Mitglieder können an diversen Ausfahrten/Veranstaltungen teilnehmen, außer bei Club internen Veranstaltungen. Es werden gestaffelte Teilnahmegebühren für vom Club organisierte und mit Aufwand geplanten Ausfahrten/Veranstaltungen erhoben:
    Kinder bis 15 Jahre: 0 €; über 15Jahre: 3 €; Erwachsene 5 €; Familien 7,50 €.

    8.1 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre benötigen eventuell für manche Ausfahrten / Veranstaltungen eine Aufsichtsperson dies wird von Fall zu Fall an der Sitzung entschieden.

  • 9. Eine passive Mitgliedschaft ist befristet möglich nach Beendigung der Gesamt Probezeit. Sie wird vom Mitgliedern beim Vorstand beantragt. Dieser bringt den Antrag in der nächsten Sitzung zur Abstimmung. Der Monatsbeitrag beträgt dann 3 € für Alleinstehende und 5 € für Familien, Paare und Lebensgefährten und ist von Beginn der passiven Mitgliedschaft Monat für Monat zu bezahlen.

    9.1 Bei Rückstand tritt Punkt 2 in Kraft.

    9.2 Bei passiver Mitgliedschaft ist eine Teilnahme an Ausfahrten / Veranstaltungen nicht möglich.

  • 10. Jedes Clubmitglied erhält die Clubsatzung, hat sie zu lesen und zu akzeptieren durch seine Unterschrift.

  • Impressum
    Kontakte

    Administrator Bereich